h) Babetta, verehelicht gewesene Färbersehefrau Bing in Memmelsdorf, Landgericht Ebern, welche gleichfalls verstorben und 4 Kinder hinterlassen hat.
Meine Ehefrau und meine benannten Kinder resp. Enkel setze ich hiermit zum Erben meines Nachlasses ein und zwar unter folgenden näheren Bedingungen::
§ 1. Meine Ehefrau verbleibt nach meinem Tod, solange sie nicht selbst Grundteilung pflegen will, in dem unbeschränkten Besitz und Genuß meines sämtlichen beweg‐ und unbeweglichen Vermögens, worüber sie nach Belieben unter folgenden Beschränkungen nachstehende weitere Bestimmungen disponieren kann,
§ 2. Nach ihrem einstigen Ableben soll mein besitzendes Wohnhaus samt Zugehör mein jüngster Sohn Marum Tuchmann, welcher dahier als Kaufmann ansässig ist, um den Anschlagspreis von 500 fl. s. verbis fünfhundert Gulden erhalten, sofern er nemlich Lust hat, solches käuflich an sich zu ziehen, wogegen Niemand etwas dagegen erinnern darf.
§ 3. Meine 2 verheirateten Töchter nemlich, Gella Hopf, dahier und Elisa Winkler zu Schnaidach, welche ich hinsichtlich ihrer von mir erhaltenen Heiratsgüter (Anm. Diese bekamen je 2500 fl., die anderen Töchter je 3200 fl‐ Mitgift) später meinen anderen Kindern gleichgestellt resp. ihnen Nachzahlungen geliefert habe, was in meinen Geschäftsbüchern genau verzeichnet und nachgewiesen ist, haben sonach auf meinen oder meiner Frau Nachlaß nicht mehr als meine anderen Kinder resp. Enkel in Anspruch zu nehmen und will ich überhaupt meine Erben ganz gleich gehalten wissen.
§ 4. Ich wünsche, daß meine Frau meine 13 Morgen Waldungen, nemlich 4 Morgen in Guthenthal und 3 Morgen in Kessel, dann 6 Morgen in der Eppelsbach, womöglich verkaufe und das hierfür erlöste Geld zur sichern Hypothek ausleihe. Sollte aber eines meiner ansässigen Kinder dahier Lust haben, einen Teil von diesen Waldungen oder das Ganze käuflich zu übernehmen, so soll es ihnen um die durch 2 Sachverständige festzustellende Taxe überlassen werden. Hiezu haben sonach die Kinder das Vorrecht.
§ 5. Ich besitze noch einen Morgen im Steinbruch bei ühlfeld. Dieser Wald gehört jedoch meinem Sohne Feist T., wohnhaft in Dessau, daher sich dieser den Wald im Steinbruch gerichtlich zuschreiben lassen kann. Für dieses Objekt hat er aber eine Vergütung in meine Nachlaßmasse nicht zu leisten.
§ 6. Ich entbinde meine Frau von der Verpflichtung über die Verwaltung meiner Nachlaßmasse Rechnung zu legen und verbitte mir auch die Versieglung und die Inventur meines Nachlasses. ‐ Sonst habe ich nichts weiter zu bestimmen. Selbst gelesen und unterschrieben. Marx Tuchmann.
Kgl. Landg. Kommision S. S. Kellein, Protf. Regler‐
Moritz Tuchmann fährt fort: „Wie bereits erwähnt, folgte meine Mutter aus Floß meinem Vater als Frau in ihre neue Bestimmung nach Ühlfeld, was zur damaligen Zeit wegen der großen Entfernung von großem Vertrauen zu meinem Vater zeugt. Ungeheures Aufsehen erregte diese schöne, große, junge Frau mit ihrer böhmischen Tracht und oberpfälzischen Sprache in der Ühlfelder Gemeinde. Allein in ihrer Klugheit war sie bald mit den neuen Verhältnissen vertraut, benützte ihren angeborenen Handels‐geist zur Unterstützung ihres Mannes, was nicht wenig zur Hebung seines Geschäfts und seines Vermögens beitrug. Sie errichtete auch ein kleines Ladengeschäft mit Farbwaren, Leim, Fäden etc. und freute sich nicht wenig, wenn des Tages über einige Kreutzer Nutzen einlief. Dabei besorgte sie die Erziehung ihrer 8 Kinder, da der Vater sich wenig darum kümmerte und sich mehr dem Hopfenhandel und dem Feldbau widmete‐ Trotz der schweren Aufgabe des Haushaltens saß sie noch, wenn es ihr die Zeit erlaubte, bis sinkende Nacht am Spinnrocken und all die Leinwand zur Ausstattung ihrer Kinder kam meistens aus ihren emsigen Händen. In ihrer übrigen Lebensweise war sie höchst anspruchslos, aß an einem Tisch mit Knecht und Magd, war in aller Frühe mit denselben wegen Anordnung der Arbeit auf den Beinen und nichts entging ihrem Scharfblick‐ ‐ Wenn einer oder der andere von uns Kopfschmerzen hafte, hieß es: „Nur kein Doktor‟, denn der hätte etwas dafür gerechnet. In ihrer grenzenlosen Sparsamkeit und bei ihrem Fleiße fertigte sie aus der im Stalle gewonnenen Milch Käse zum Verkauf. Erst nachdem mein Vater erkannte, wie wenig der Feldbau eintrug und als er die meisten äcker und Wiesen veräußerte, kam diese Frau zur Ruhe. Sie war es, die veranlaßte, daß sich alle ihre Söhne und Schwiegersöhne dem Hopfenhandel widmeten. Jedoch verlor sie durch einen Gang im kühlen Milchkelter ein Auge. So war sie endlich gezwungen in Ruhe ihre alten Tage zu verbringen. Ich lüge nicht mit der Behauptung, daß sie an einer Flasche Wein und einigen Lebkuchen 3—4 Monate lang zehrte und dabei teilte sie den Besuchen davon so manches mit. Trotz dieser Sparsamkeit vergaß sie der Armen nicht und so mancher Bedürftige wurde von ihr in der Stille unterstützt. Im Jahre 1856 ⁄ 7 wurde die sonst sehr robuste Frau immer schwächer und als 1858 die Nachricht von ihrem nahen Ende einlief, reiste ich in Begleitung der Schwester Gella Hopf nach ühlfeld. So verschied diese mir unvergeßliche Frau am 2. Januar 1858 in meinen Armen. Friede ihrer Asche!‟ ‐ ‐
Die Inschrift auf den Gräbern des Marx und der Marianne Tuchmann lautet: :
| (deutsch) Hier ruht die irdische Hülle des Herrn | (deutsch) Hier ruht Frau |
| Marx Josef Tuchmann von hier | Mariana Tuchmann von hier |
| geb. den 16. Jan. 1774, gest. den 24. Feb. 1850 | geb. im Jahre 1780, gest. den 2. Jan. 1858 |
