Salomon Tuchmann  

zusammengestellt von Friedrich Carl Tuchmannn.

Von Salomon frühester Jugend weiß man nichts; wie seine anderen Geschwister wird er bei Lehrer Ehrlich in die Schule gegangen und daneben von seinem Vater zu kleinen Hilfeleistungen im Geschäft herangezogen worden sein. Mit seinem 15. Jahr mußte er, gemäß den Bestimmungen des bayerischen Judenedikts ein Handwerk erlernen. Da nun Salomon als ältester Sohn in das Geschäft seines Vaters eintreten sollte, wurde das Zeugmacherhandwerk erwählt dessen Kenntniß ihn zu einem wirklichen „Tuch‟mann machen und ihm für den Handel mit Hopfentuch nützlich sein sollte. Weiter wurde bestimmt, daß er auch die Färberei erlernen sollte, da dieses Handwerk damals für das vornehmste und gewinnbringendste galt. Als erste Urkunde aus Salomons Leben ist folgender Lehrvertrag erhalten:

Ich, Johann Peter Kropf sen. Zeugmachermeister zu Vestenbergsgreuth Königl. Landgericht Höchstadt ⁄ Aisch und Handelsmann Marx Tuchmann zu ühlfeld Königl. Landgericht Neustadt ⁄ Aisch haben unter dem heutigen Dato nachfolgenden Accord errichtet und festgesetzte.

Es will nämlich oben genannter Marx Tuchmann seinen Sohn Salomon Tuchmann das Zeug‐ macherhandwerk bei mir erlernen lassen und haben wir hierüber mit unserer beiderseitigen übereinstimmung und Zufriedenheit folgende Bedingnisse wohlbedächtig abgeschlossen und festgesetzt:

1) Muß der Lehrling Salomon Tuchmann Vier Jahre lang, von Martini 1825 an gerechnet, in der Lehre stehen,

2) Hat der Vater Marx Tuchmann tiir seinen Sohn als Lehrgeld für die festgesetzte vierjährige Lehrzeit

Zwey Hundert Gulden in Rheinischer Währung und
Eine Carolin Einstandsgeld zu zalen

3) Wird das ad 2 festgesetzte Lehrgeld in folgenden Raten entrichtet

50 f‐ to Martini 1823

50:‐ "  "  1824

50:‐ "  "  1825

50:‐ "  "  1826

Sa. f 200:

Dagegen verspreche ich Johann Peter Kropf an meinem Lehrling Salomon Tuchmann alle die mir als Lehrmeister obliegenden Pflichten zu erfüllen und demselben noch überdies Unterricht in der bei der Fertigung meiner Arbeiten vorkommenden Färberei zu geben.

Der unterzeichnete Lehrling verspricht mir seinem Lehrmeister seine ganze Lehrzeit hindurch treu gehorsam und fleißig zu seyn und sich überhaupt so zu betragen, wie es einem rechtschaffenen, braven Lehrjungen zustehf.

Zur Bekräftigung und Festhaltung vorstehenden Accords ist derselbe von uns eigenhändig unterschrieben worden.

Geschehen Vestenbergsgreuth, den 11. November 1823.

(gez) Johann Peter Kropf als Lehrmeister.

(gez) Marx Tuchmann als des Salman fater.

(gez) Salomon Tuchmann als Lehrling.

An Martini 1827 beendete Salomon seine Lehrzeit und trat in das Geschäft seines Vaters ein. Es ist unbekannt, ob er sich weiteren Prüfungen in der Zeugmacherzunft unterzogen haß doch ist dies wahrscheinlich, da er sich in späteren Urkunden als Zeugmachermeister bezeichnet. Salomon blieb im Hause seines Vaters und arbeitete für ihn, machte aber auch schon für eigene Rechnung Geschäfte und reiste viel. Wie wenig großartig das Geschäft des Marx Tuchmann damals war, zeigt folgende in mangelhaftem Deutsch abgefaßte, gedruckte Nota:

Herrn Emerling in Rudelstadt.

ühlfeld den 7 ten November 1830.

Mit diesen habe ich die Ehre Ihnen anzuzeigen, daß ich heute durch Spetenteur Körner in Bamberg an Ihnen abgesendet habe 5 Säcke mit Hopfen, laut untenstehende Nota.

Ich hoffe, daß die Waare ganz nach Ihrem Wunsche ausfallen wird und Sie mich recht bald wieder mit Ihren werthen Aufträgen beehren werden.

Mit aller Achtung unterzeichnet sich

Ihr Freund

M. Tuchmann

aus Ühlfeld bei Nürnberg.